Anhang zur Satzung                                                                    Mülheim-Kärlich, 20.01.2020


Geschäftsordnung TV 1905 Mülheim e.V.


Geschäftsführender Vorstand:

1. Vorsitzender/Vorsitzende

2. Vorsitzender/Vorsitzende

3. Vorsitzender/Vorsitzende   

Schatzmeister/Schatzmeisterin   

Geschäftsführer/Geschäftsführerin    

Ehrenvorsitzender

----------------------------------------------------------Zuständigkeitsbereiche:

1. Vorsitzender: Dr. Jochen Britz.

Er übernimmt die Vertretung des Vereins gemäß Satzung und leitet alle ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen, sowie   alle Vorstands- und Mitarbeiterkreissitzungen. Er ist in der Abteilung Handball verantwortlicher Jugendwart TV 05 Mülheim für den JH Mülheim-Urmitz.


2. Vorsitzender: Marcus Bauer.

Er ist Vertreter des 1. Vorsitzenden und verantwortlich für die Abteilung Handball TV 05 Mülheim.


3. Vorsitzender/Vorsitzende: z. Zt. unbesetzt. 


Schatzmeisterin: Isolde Müller.

Zuständig für Vermögensverwaltung, Buchhaltung, Mitgliederverwaltung und Übungsleiterabrechnungen. Zur Unterstützung für diese Organisationsaufgaben stehen die beiden Geschäftsführerinnen und Beisitzer des Gesamtvorstandes zur Verfügung. 


Geschäftsführerin: Gisela Müller.

Zuständig für Organisation & Schriftverkehr der Abteilungen und Veranstaltungen, Abrechnungen der Abteilung Herzsport, sowie Zahlungsverkehr und wichtige Beisteuerungen für die Schatzmeisterin.


Ehrenvorsitzender: Herbert Nickenig. 

Beratende und repräsentative Funktion, Betreuung der Mitglieder und Ehrenmitglieder im Sinne der Vereinsinteressen, sowie Erledigung von Sonderaufgaben.


Erweiterter Vorstand:


Beisitzer/Beisitzerin: 

Bernhard Langen.

Besetzung des Vereins-Service-Büros TV 05 Mülheim während der Öffnungszeiten. Zuständig für EDV-Aufgaben u. a. Mitgliederverwaltung, Pressewart, Sonderaufgaben Abteilung Handball.


Udo Stromberg

EDV, Sonderaufgaben Abteilung Handball und ZBV.


Martina Topel.

Sprecherin für die Abteilungen und ZBV.


Ehrenordnung:

50 Jahre Mitgliedschaft im Verein:

Ernennung zum Ehrenmitglied mit Urkunde, Ehrennadel und Präsent. 

Für besondere Verdienste nach Maßgabe und Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes kann die   Ehrenmitgliedschaft ebenfalls verliehen werden. Ehrenvorsitzender/ Ehrenvorsitzende:

Für besondere Verdienste ist die Ernennung zum/zur Ehrenvorsitzenden nach schriftlich begründetem Antrag zur Mitglieder-Versammlung und Zustimmung einer Zweidrittel-Mehrheit der erschienenen Mitglieder möglich.









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