Anhang zur Satzung Mülheim-Kärlich, 20.01.2020
Geschäftsordnung TV 1905 Mülheim e.V.
Geschäftsführender Vorstand:
1. Vorsitzender/Vorsitzende
2. Vorsitzender/Vorsitzende
3. Vorsitzender/Vorsitzende
Schatzmeister/Schatzmeisterin
Geschäftsführer/Geschäftsführerin
Ehrenvorsitzender
----------------------------------------------------------Zuständigkeitsbereiche:
1. Vorsitzender: Dr. Jochen Britz.
Er übernimmt die Vertretung des Vereins gemäß Satzung und leitet alle ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen, sowie alle Vorstands- und Mitarbeiterkreissitzungen. Er ist in der Abteilung Handball verantwortlicher Jugendwart TV 05 Mülheim für den JH Mülheim-Urmitz.
2. Vorsitzender: Marcus Bauer.
Er ist Vertreter des 1. Vorsitzenden und verantwortlich für die Abteilung Handball TV 05 Mülheim.
3. Vorsitzender/Vorsitzende: z. Zt. unbesetzt.
Schatzmeisterin: Isolde Müller.
Zuständig für Vermögensverwaltung, Buchhaltung, Mitgliederverwaltung und Übungsleiterabrechnungen. Zur Unterstützung für diese Organisationsaufgaben stehen die beiden Geschäftsführerinnen und Beisitzer des Gesamtvorstandes zur Verfügung.
Geschäftsführerin: Gisela Müller.
Zuständig für Organisation & Schriftverkehr der Abteilungen und Veranstaltungen, Abrechnungen der Abteilung Herzsport, sowie Zahlungsverkehr und wichtige Beisteuerungen für die Schatzmeisterin.
Ehrenvorsitzender: Herbert Nickenig.
Beratende und repräsentative Funktion, Betreuung der Mitglieder und Ehrenmitglieder im Sinne der Vereinsinteressen, sowie Erledigung von Sonderaufgaben.
Erweiterter Vorstand:
Beisitzer/Beisitzerin:
Bernhard Langen.
Besetzung des Vereins-Service-Büros TV 05 Mülheim während der Öffnungszeiten. Zuständig für EDV-Aufgaben u. a. Mitgliederverwaltung, Pressewart, Sonderaufgaben Abteilung Handball.
Udo Stromberg
EDV, Sonderaufgaben Abteilung Handball und ZBV.
Martina Topel.
Sprecherin für die Abteilungen und ZBV.
Ehrenordnung:
50 Jahre Mitgliedschaft im Verein:
Ernennung zum Ehrenmitglied mit Urkunde, Ehrennadel und Präsent.
Für besondere Verdienste nach Maßgabe und Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes kann die Ehrenmitgliedschaft ebenfalls verliehen werden. Ehrenvorsitzender/ Ehrenvorsitzende:
Für besondere Verdienste ist die Ernennung zum/zur Ehrenvorsitzenden nach schriftlich begründetem Antrag zur Mitglieder-Versammlung und Zustimmung einer Zweidrittel-Mehrheit der erschienenen Mitglieder möglich.
Unsere Geschäftstelle ist montags von 17.00-19.00 Uhr für Sie geöffnet.